Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bese Media GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Bese Media GmbH, Bornerhof 5, 51643 Gummersbach (nachfolgend „Agentur“ genannt) und deren gewerblichen Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. ). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Die Agentur bietet ihre Leistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen an. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrages, nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu handeln.
1.3 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Ein Schweigen der Agentur auf übersandte Geschäftsbedingungen des Kunden stellt keine Zustimmung dar.
1.4 Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Agentur für den Kunden zumutbar sind. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten diese als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der Kunde gesondert hingewiesen.
1.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Gegenstand der Leistungen ist die Unterstützung des Kunden bei der digitalen Auftrags- und/oder Mitarbeitergewinnung durch die Erstellung und Bereitstellung von Werbekampagnen auf digitalen Plattformen, die Erstellung und Betreuung von Webseiten oder Landingpages, die Implementierung von Analysetools (insbesondere dynamisches Call-Tracking), die Nutzung der hauseigenen Web- und App-Plattform „AIPanel“, sowie die Anwendung der RegioSync-Technologie zur lokalen Zielgruppenerreichung. Die Agentur kann ergänzend auch Bild- und Videoproduktionen sowie Text- und Grafikdienstleistungen erbringen, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
2.2 Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsverzeichnis. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Werbemaßnahme, Zielerreichung oder exakten Kampagnenverlauf, sondern auf die vertragsgemäße Erbringung der im Angebot beschriebenen Leistungen. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von der Agentur nicht geschuldet wird. In Bezug auf die Inhalte eines mit der Agentur eingegangenen Vertragsverhältnisses steht dieser ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
2.3 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, bleibt jedoch dem Kunden gegenüber allein verantwortlich.
2.4 Sofern und soweit auf bzw. über die Agentur auch Waren- oder Dienstleistungsangebote dritter Unternehmen integriert werden, kommen die Verträge über den Bezug solcher Leistungen ausschließlich mit dem jeweiligen Anbieter zustande.
§ 3 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
3.1 Die Präsentation und Bewerbung der Dienste/Dienstleistungen auf den Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel in Social Media) der Agentur stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit der Agentur dar.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines verbindlichen Angebots der Agentur durch den Kunden, schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich. Fernmündlich geschlossene Verträge bedürfen keiner schriftlichen Bestätigung durch die Agentur, sind aber gleichwohl verbindlich.
3.3 Verträge zur Auftragsgewinnung beginnen mit dem im Vertrag vereinbarten Datum und hat – sofern nicht anders vereinbart –eine feste Laufzeit von 12 Monaten. Sofern keine fristgerechte Kündigung durch den Kunden vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch jeweils um weitere 12 Monate.
3.4 Verträge zur Mitarbeitergewinnung sind in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen und monatlich kündbar mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Der Vertrag kann durch den Kunden pausiert und bei Bedarf zu gleichen Bedingungen wieder aufgenommen werden.
§ 4 Leistungsdetails und Umsetzungsmodalitäten
4.1 Die Agentur setzt Kampagnen nach dem internen Best-Practice-Konzept um. Anpassungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage des Feedbacks des Kunden aus der AIPanel-Plattform. Vor diesem Hintergrund ist die Mitwirkung des Kunden essentiell, um bestmögliche Leistung zu erzielen.
4.2 Der Kunde erhält Zugang zur Auswertung seiner Kontakte über die Plattform AIPanel. Jeder bei dem Kunden eingehende Kontakt – gleich in welcher Form – muss dort durch den Kunden qualifiziert werden. Eine unterlassene Bewertung oder unregelmäßige Pflege führt zur Beeinträchtigung der Kampagnenleistung. Die Agentur übernimmt hierfür keine Verantwortung.
4.3 Die Agentur erstellt für den Kunden eine individuelle Webseite oder Landingpage, je nach Vereinbarung. Der Umfang beinhaltet Struktur, Inhaltseinpflege, Integration von Tracking-Tools, Hosting sowie technische Umsetzung. Die Agentur bleibt Inhaberin aller Quellcodes, Vorlagen und Inhalte.
4.4 Die Agentur führt keine telefonische Qualifizierung der Kontakte durch. Der Kunde ist allein für die Kontaktaufnahme und -nachverfolgung verantwortlich.
4.5 Wird die Erstellung von Bild-/Videomaterial vereinbart, hat der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss verbindlich mindestens zwei Terminvorschläge zu benennen. Andernfalls gilt die Leistung als blockiert. Die Agentur ist berechtigt, für wiederholt nicht zustande gekommene Termine Mehraufwände in Rechnung zu stellen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen, korrekten und rechtzeitigen Bereitstellung aller zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, insbesondere: Unternehmensdaten, Logos, Bilder, Texte, Gewerbeanmeldung, Multiconnect-Freigabe und Zugangsdaten.
5.2 Die Agentur arbeitet mit der Multiconnect GmbH, Platzl 2, 80331 München zusammen. Für die Leistungserbringung der Agentur ist ebenfalls ein Vertragsabschluss mit der Multiconnect GmbH, München, zu den dort jeweils vereinbarten Konditionen notwendig.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, aktiv an Briefings, Kick-off-Gesprächen und Abstimmungsterminen teilzunehmen sowie termingerecht Freigaben zu erteilen oder rechtzeitig Änderungswünsche mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz einmaliger Fristsetzung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistung nach eigenem Ermessen fortzusetzen oder einzustellen. Die Vergütungspflicht bleibt davon unberührt.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, täglich Feedback über AIPanel zu geben, insbesondere zur Qualität der Kontakte, der Konversionswahrscheinlichkeit und den Gründen für eine Ablehnung. Dieses Feedback bildet die Grundlage für die Kampagnenoptimierung.
5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Auftrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen und Retainer
6.1 Die Vergütung besteht grundsätzlich aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr sowie einem monatlichen Retainer. Die konkreten Beträge ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
6.2 Die Einrichtungsgebühr ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig. Der monatliche Retainer beginnt vier Wochen nach Vertragsbeginn, unabhängig vom Stand der Umsetzung, sofern nicht Verzögerungen auftreten, die allein auf einem Verschulden der Agentur beruhen.
6.3 Die Vergütung für laufende Leistungen versteht sich als Nutzungsgebühr für die Infrastruktur, das Hosting, die AIPanel-Nutzung, die Standortreservierung sowie die kontinuierliche Betreuung und Optimierung der Kampagnen. Sie ist nicht erfolgsabhängig.
6.4 Das Werbebudget (Adspend) ist nicht in der Agenturvergütung enthalten und wird durch den Kunden eigenständig getragen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Kosten, die durch Plattformentscheidungen, Richtlinienveränderungen oder technische Störungen entstehen. Der Ausgleich des Werbebudgets erfolgt durch den Kunden über die Agentur.
6.5 Für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Lastschriftverfahren vereinbart ist und vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Agentur zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
6.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 7 Nutzungsrechte und Schutzrechte
7.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht an den von der Agentur erstellten Werbemitteln, Texten, Bildern, Videos und Landingpages.
7.2 Eine dauerhafte Nutzung nach Vertragsende, die Vervielfältigung, Weitergabe oder Bearbeitung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur ist unzulässig. Verstöße werden zivilrechtlich verfolgt und ziehen Schadenersatzforderungen nach sich.
7.3 Die Agentur behält sich vor, anonymisierte Projektergebnisse und Materialien zur Eigenwerbung (z. B. als Referenz auf der Website) zu verwenden.
§ 8 Vertragsbeendigung und Sonderkündigungsrechte
8.1 Die ordentliche Kündigung richtet sich nach § 3.3 dieser AGB. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
8.2 Die Agentur ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn:
– der Kunde mit zwei Monatsraten oder mehr in Verzug gerät,
– der Kunde die Zusammenarbeit erheblich stört oder den Betrieb der Plattform negativ beeinflusst,
– der Kunde durch öffentlich wahrnehmbare mangelhafte Arbeit oder häufig schlechte Bewertungen das Ansehen der Agentur gefährdet,
– der Kunde Insolvenz anmeldet oder über sein Vermögen das Verfahren mangels Masse abgelehnt wird.
8.3 Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die die Agentur durch Nichtdurchführung oder Abbruch des Projekts erspart; § 648 Satz 2 und 3 BGB gelten entsprechend.
§ 9 Zugriff und Datenhoheit
9.1 Die Agentur gewährt dem Kunden keinen direkten Zugang zu CMS-Systemen, Hosting-Oberflächen oder sensiblen Verwaltungsdaten.
9.2 Nach Vertragsbeendigung erlischt der Zugriff auf AIPanel automatisch. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten oder technischen Einrichtungen.
§ 10 Haftungsausschluss
10.1 Die Agentur haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
10.2 Für den Erfolg von Werbekampagnen, Konversionen oder etwaige wirtschaftliche Ergebnisse haftet die Agentur nicht. Eine Erfolgsgarantie wird nicht gegeben.
10.3 Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte, die er zur Verfügung stellt. Die Agentur übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich Rechte Dritter.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Der Kunde sichert zu, dass alle übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden. Er stellt die Agentur insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
11.2 Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
11.3 Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Agentur (LINK).
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit wirksam vereinbar – Gummersbach.
12.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist ebenfalls Gummersbach.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Gummersbach, 10.01.25